Handreichung, Gründung
Handreichung für die Kinderfeuerwehren Bayerns
Der LFV Bayern stellt seinen Mitgliedsfeuerwehren - durch die finanzielle Unterstützung der VKB - kostenlos eine Handreichung für die Arbeit mit Kindern zur Verfügung. Diese Handreichung soll die Betreuer/-innen bei allen Aktivitäten und Unternehmungen mit den Kindern unterstützen. Sie enthält alle elementaren Aspekte ab der Gründung einer Kinderfeuerwehr, über Gruppenstunden, Elternabende oder Ausflüge, bishin zum Übertritt in die Jugendfeuerwehr.
Ebenfalls wurde ein Onlinezugang zur Handreichung erstellt, wo im laufe der Zeit auch Nachlieferungen und Aktualisierungen eingestellt werden. Den Zugang finden Sie hier.
Zuschuss zur Gründung einer Kinderfeuerwehr
Über das Sponsoring des LFV Bayern unterstützt die Versicherungskammer Bayern die LFV-Mitgliedsfeuerwehren bei der Gründung einer Kinderfeuerwehr mit einem einmaligen Zuschuss von 200 Euro. Die Versicherungskammer Bayern fördert damit die Nachwuchsarbeit der bayerischen Feuerwehren und die Brandschutzerziehung.
Der formlose Antrag auf finanzielle Unterstützung muss folgende Punkte enthalten:
- Angabe des Gründungsdatums, welches maximal drei Monate im gleichen Kalenderjahr zurückliegen darf
- Bankverbindung
- Schriftliche Bestätigung des KBR/SBR (mit Unterschrift)
Der Zuschuss ist direkt bei der Versicherungskammer Bayern zu beantragen:
Versicherungskammer Bayern
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Förderung Feuerwehrwesen
Herrn Florian Ramsl
Postfach
80530 München
Quelle: https://www.lfv-bayern.de/informationen/kinderfeuerwehr/
Gruppenunfallversicherung für Kinder der Kinderfeuerwehren
Das immer größer werdende Interesse, Kinder unter 12 Jahren bereits mit Feuerwehrthemen vertraut zu machen und dadurch frühzeitig an die Freiwillige Feuerwehr zu binden, veranlasste den LFV Bayern und die JF Bayern schon frühzeitig, sich mit diesem Thema zu befassen.
Schnell zeigte sich, dass unsere Mitgliedsfeuerwehren und Feuerwehrvereine vor allem ein Thema bewegt - der Unfallversicherungsschutz für die Kinder!
Deshalb wurde der LFV Bayern für seine Mitgliedsfeuerwehren tätig und es ist uns gelungen, eine Gruppenunfallversicherung abzuschließen, die die Kinder in den Kindergruppen der Feuerwehrvereine versichert.
Die Versicherung läuft seit dem 01.01.2016.
Eine namentliche Meldung der Kinder an den LFV Bayern bzw. an das Versicherungsunternehmen ist nicht erforderlich. Ist die Kinderfeuerwehr der kommunalen Feuerwehr unterstellt, gilt automatisch der gesetzliche Versicherungsschutz. (Siehe oben)
Versicherungsleistungen
Versichert sind alle Gesundheitsschädigungen, die ein Kind durch ein Unfallereignis im Zusammenhang mit einer Tätigkeit im Feuerwehrverein oder bei Veranstaltungen des Feuerwehrvereins erleidet. Die Versicherung macht dabei keinen Unterschied zwischen Fremd- und Eigenverschulden, beides ist versichert.
Als Unfall gilt dabei auch,
- wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
- der Tod durch Blitzschlag.
- Vergiftung, Ersticken und Ertrinken.
Versichert sind weiterhin Infektionen durch Zeckenbiss wie Frühsommer-Meningoenzephalitis und Lyme-Borreliose, sowie unfallbedingte psychische Störungen.
Mitversichert sind auch Unfälle auf dem direkten Weg von der heimatlichen Wohnung nach und von der "dienstlichen" Tätigkeit bzw. Veranstaltung.
Die Versicherung gilt grundsätzlich weltweit.
Vereinbart wurden folgende Versicherungssummen:
Tod |
10.000,00 € |
Invaliditätsleistung |
100.000,00 € |
Bergungskosten |
10.000,00 € |
Kosmetische OP's |
10.000,00 € |
Reha-/Kurkostenbeihilfe |
10.000,00 € |
Krankenhaustagegeld |
50,00 € |
Im Rahmen der Invaliditätsleistungen haben wir eine zusätzliche Komfort-Deckung mit Progression vereinbart. Als Beispiel: der Verlust eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels (entspricht nach der Gliedertaxe einer Beeinträchtigung von 60%) würde nach der Standard-Deckung zu einer Versicherungsleistung von 48.000,00 € führen. Bei der von uns vereinbarten Komfort-Deckung würde die Entschädigung in diesem Fall bei 220.000,00 € liegen, also um ein Vielfaches höher.
Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, für unsere Mitgliedsfeuerwehren diese exklusive Leistung zu erreichen! Wir hoffen natürlich, dass es in den Kinderfeuerwehren zu keinen Unfällen kommt und diese Leistungen nicht in Anspruch genommen werden müssen. Sollte dennoch etwas passieren haben wir als LFV Bayern für eine zusätzliche Absicherung unserer Mitglieder durch eine private Unfallversicherung gesorgt.
Wichtig: Für den Versicherungsschutz ist eine namentliche Meldung der Kinder nicht erforderlich.
Die Versicherung muss allerdings wissen, in welchen Feuerwehren/Feuerwehrvereinen es Kinder unter 12 Jahren gibt und wie viele dies sind.
Hierzu wurden die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbandsvorsitzenden aufgefordert die entsprechenden Daten im Rahmen der Erhebung der Mitgliederdaten die entsprechenden Zahlen in unserer Datenbank zu hinterlegen. Veränderungen, die während des Jahres eintreten, müssen aber nicht nochmals gesondert gemeldet werden. Es genügt also eine Jahresmeldung.
Ein Antrag zur Gruppenunfallversichung muss somit nicht gesondert gestellt werden.
Quelle: https://www.lfv-bayern.de/informationen/kinderfeuerwehr/
Bundeskinderschutzgesetz - Erweitertes Führungszeugnis
Aufgrund gesetzlicher Zuständigkeiten (das zuständige Stadt- bzw. Kreisjugendamt schließt grundsätzlich mit den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe die Vereinbarung) ist es trotz entsprechender Bemühungen nicht möglich gewesen, eine bayernweit einheitliche Lösung und Empfehlung zu erarbeiten. D.h. jeder Kreis bzw. jede Stadt kann hier nach eine eigene Regelung treffen.
Umso wichtiger erschien es uns - und hierfür danken wir der Jugendfeuerwehr Bayern (JF Bayern) - nicht nur eine Information, sondern, soweit möglich, auch eine Übersicht über die Handhabung in den Landkreisen und Städten zu erstellen, die als Muster oder Vorlage für andere Landkreise und Städte dienen könnte. Nachdem JF Bayern und LFV Bayern insbesondere die Handhabung im Landkreis Schwandorf als praktikabel und sinnvoll erachten, stellen wir Ihnen die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung. Dies gilt insbesondere für die Anlage 6 mit der der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre sichergestellt werden kann, da das erweiterte Führungszeugnis bei der Kommune verbleibt und nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt wird.
Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Jugendfeuerwehr Bayern bereit gestellt.
Quelle: https://www.lfv-bayern.de/informationen/kinderfeuerwehr/