Übungsdienst und Versammlungsverbot

30.04.2020
Der Übungsdienst und das Versammlungsverbot bleibt für Feuerwehren auch weiterhin bestehen.

Werte Gemeinden,

der Übungsdienst und das Versammlungsverbot bleibt für Feuerwehren auch weiterhin bestehen.

Ich bitte die Feuerwehren nochmals darauf hinzuweisen. Wir haben zudem den K-Fall, sodass alle Anweisungen eine „Anordnung“ darstellen.

Bitte sprechen Sie mit den Wehren. Die notwendigen Überprüfungen zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft sind durchzuführen. Der Gerätewart kann diese Aufgaben auch allein ausführen.

Des Weiteren ist es derzeit untersagt, mit Fahrzeugen nachzurücken, die von der ILS nicht direkt alarmiert wurden. Der Einsatzleiter kann nachfordern, dann ist dies korrekt.

Mein Stab ist angewiesen, jedes nicht disponierte Fahrzeug umgehend auf Rückfahrt zu schicken. Im Einsatz, aber auch im Einsatzfahrzeug ist Mundschutz vorgeschrieben.

Wenn sich an der Lage was ändert, geben wir umgehend Nachricht.

„Nur gemeinsam sind wir stark, wir schaffen das“

Mit freundlichen Grüßen

Alois Schraufstetter Kreisbrandrat Landkreis Deggendorf