Info KBR 17.10.2020

21.10.2020
Dienstanweisung des Kreisbrandrates in Funktion der Rechtsaufsicht laut BayFWG

Ab sofort führen wir die vom Landesverband freigegebene „Ampelregelung“ ein.

Alles Nähere finden Sie unten in den Ausführungen. Diese ist zu 100% einzuhalten. Die Kreisbrandmeister und Inspektoren sind verpflichtet, die Einhaltung an den Einsatzstellen und Gerätehäusern zu kontrollieren. Sie schreiten auch ein, falls die Anordnungen nicht beachtet werden. Es ist die Pflicht des Kommandanten, ausreichend Schutzmasken vorzuhalten!

Momentan steht die Ampel gerade noch auf Gelb, aber auch dies heißt: Wir müssen zurück fahren!  Leider befürchte ich, dass wir in Kürze auf Rot schalten müssen. Ich teile dies aber sofort mit.

Lehrgänge im Landkreis:

Die bereits laufenden Lehrgänge werden zu Ende geführt. (bitte noch dieses Wochenende wenn möglich fertig machen)

Neue Lehrgänge werden vorerst ohne Auswertung der Ampel bis 31.12.2020 abgesagt. Die Anmeldungen werden storniert. Es muss bei Re-Start neu angemeldet werden. Herr Pöschl wird die Internetseite baldmöglichst aktualisieren und informieren. Wir informieren rechtzeitig!

Alarmverhalten:

Die KBM sind angewiesen, nicht disponierte Fahrzeuge sofort zum Standort zu beordern. Ohne Nachforderung kein Anfahren der Einsatzstelle. Die Regelung mit „Zubuchen 3“ ist momentan nicht gültig. Es muss der Einsatzleiter definitiv bestätigen. Das Einsatzpersonal ist auf das Mindeste was benötigt wird zu reduzieren. (keine Türöffnung mit xx Mann nur als Beispiel genannt)

Keine Veranstaltungen im Feuerwehrhaus.

Das Feuerwehrhaus steht nur dem Dienstbetrieb offen. Kein Zutritt für „Nichtaktive“.

Die Zusammenkunft im Gerätehaus zur „Nachbesprechung“ ist nur unter Einhaltung der unten stehenden Regeln möglich. Aufenthaltsräume sollten nicht benutzt werden.

Kinderfeuerwehr: Ab Gelb eingestellt

Jugendfeuerwehr: Laut Regelung der Ampelvorgaben im Text siehe unten

Die Vorschriften kommen nicht von der Inspektion, sie werden uns auch vorgegeben. Ich oder wir müssen sie nur umsetzen. Verständlich, weil wir Wehren als systemrelevant eingestuft sind.

Hoffen wir, dass sich die Lage beruhigt.

Sollte die Ampel auf Rot springen, teile ich das sofort mit. Dies bedeutet, kein Ausbildungsbetrieb mehr möglich.

Ausbildungs- und Übungsbetrieb in den Feuerwehren des Landkreises Deggendorf

7-Tage-Inzidenz unter 35: GRÜN

Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation und der sich dynamisch verändernden Lage wird auch bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 die Stufe 2 der „Gemeinsamen Hinweise zum Übungs- und Ausbildungsdienst“ wie folgt beibehalten:

  1. Durchführung von Ausbildungen und Übungen der aktiven Mannschaft und/oder Jugendfeuerwehr auch mit Mitgliedern aus mehreren Feuerwehren eines Landkreises/kreisfreier      Stadt       (z.B.:      MTA-Zusatzmodule,       Fahrsicherheitstraining, Feuerwehrführerschein, Belastungsübungen Atemschutz, Brandübungs-Container, Leistungsprüfungen, Kreisausbildungen). 
  2. Praktische Ausbildungen in Kleingruppen mit max. Gruppenstärke. Auch hierbei ist, sofern möglich, auf größtmögliche Sicherheitsabstände zu achten.
  3. Übungen sind weiterhin vornehmlich im Freien durchzuführen.
  4. Bei theoretischen Ausbildungen in geschlossenen Räumen ist zwischen den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m vorzusehen. Die max. Teilnehmerzahl sollte in Räumen bis 50 m² bei max. 15 Personen liegen (Merkregel: 4 m² pro Person). Insgesamt sollte auch bei größeren Räumen eine Teilnehmerzahl von max. 25 nicht überschritten werden. Auf Partner- oder Gruppenarbeit sollte verzichtet werden. Auf regelmäßige und ausreichende Lüftung sollte geachtet werden. (Empfehlung nach Arbeitsstättenregel A3.6 Lüftung alle 20 min für 3 – 5 min)
  5. Umkleideräume und Sanitärbereiche (einschl. Duschen) sind unter Beachtung der Abstandsregelung (mind. 1,5 m Abstand), möglichst zeitversetzt und einzeln zu nutzen.
  6. Entsprechende Handhygiene sowie Husten- und Niesetikette (Husten und Niesen in Armbeuge oder Taschentuch) ist zu beachten. 
  7. Kann übungsbedingt der Mindestabstand zeitweise nicht sicher eingehalten werden, ist währenddessen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  8. Erste Hilfe-Ausbildungen, Reanimationstraining, First Responder-Übungen, Atemschutz- sowie CSA-Ausbildung können unter Einhaltung ausreichender Hygienekonzepte stattfinden. (Hilfestellungen finden sich auf der Homepage des LFV und der KUVB)
  9. Nachbesprechungen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich.

7-Tage-Inzidenz über 35: GELB

Für den Ausbildungs- und Übungsdienst gilt Stufe 1 der „Gemeinsamen Hinweise zum Übungs- und Ausbildungsdienst“ wie folgt:

  1. Durchführung von ausschließlich feuerwehrinternen Ausbildungen und Übungen der aktiven Mannschaft und/oder Jugendfeuerwehr ohne Beteiligung von Mitgliedern anderer Feuerwehren. Größere Übungen (z.B. zugübergreifende Ausbildungen und Übungen) finden nicht statt.
  2. Praktische Ausbildungen können in Kleingruppen mit max. Staffelstärke durchgeführt werden. Auch hierbei ist, sofern möglich, auf größtmögliche Sicherheitsabstände (> 1,5 m) zu achten.
  3. Übungen sollten nach Möglichkeit am eigenen Standort, nur im eigenen Schutzbereich und vornehmlich im Freien durchgeführt werden.
  4. Entsprechende Handhygiene sowie Husten- und Niesetikette (Husten und Niesen in Armbeuge oder Taschentuch) ist zu beachten.
  5. Bei theoretischen Ausbildungen in geschlossenen Räumen ist zwischen den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m vorzusehen. Mund-Nase-Bedeckung muss immer getragen werden! Die max. Teilnehmerzahl sollte in Räumen bis 50 m² bei max. 15 Personen liegen (Merkregel: 4 m² pro Person). Insgesamt sollte auch bei größeren Räumen eine Teilnehmerzahl von max. 25 nicht überschritten werden. Auf Partner- oder Gruppenarbeit sollte verzichtet werden. Auf regelmäßige und ausreichende Lüftung sollte geachtet werden. (Nach ASR A3.6 Lüftung alle 20 min für 3 – 5 min)
  6. Umkleideräume      und      Sanitärbereiche            (einschl.            Duschen)         sind      unter     Beachtung       der

Abstandsregelung (mind. 1,5 m Abstand), möglichst zeitversetzt und einzeln zu nutzen.

  1. Kann übungsbedingt auch im Freien der Mindestabstand zeitweise nicht sicher eingehalten werden, muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
  2. Erste          Hilfe-Ausbildungen,       Reanimationstraining,   First     Responder-Übungen     sowie    CSA-

Ausbildungen sollten nicht stattfinden.

  1. Bei Stationsausbildungen oder Fahrzeugkunde sollte auf eine möglichst geringe Durchmischung von Übenden und Ausbildern geachtet werden.
  2. Nachbesprechungen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich.                                                                                           

7-Tage-Inzidenz über 50: ROT

Der Übungs- und Ausbildungsdienst wird eingestellt.

 Das galt bisher schon und ändert sich nicht:

Wie bisher gelten grundsätzlich folgende Rahmenbedingungen im Feuerwehrdienst: (ohne Ampelregelung)

  • Konzentration auf Pflichtaufgaben der Feuerwehren im Einsatzdienst 
  • Nur gesunde Einsatzkräfte nehmen am Feuerwehrleben teil. Personen mit Symptomen wie

z.B. Husten, Kratzen im Hals, Infektionsanzeichen, Fieber oder mit Kontakt mit einem gesichertem COVID-19 Fall oder nach Aufenthalt in einem Risikogebiet bleiben (auch im Alarmfall!) fern

  • Meiden von Menschenansammlungen
  • Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter einhalten
  • Kein Händeschütteln oder andere enge Begrüßungsrituale
  • Husten und Nies-Etikette beachten
  • Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Dienstgebäuden, aber auch in den Fahrzeugen
  • Tragen einer FFP 2 oder 3 Maske zum Eigenschutz, wenn bei Einsatzsituationen, eine faceto-face Situation nicht auszuschließen ist (z. B. Versorgung von Verletzten).
  • Schutzkleidung wird vollständig und geschlossen getragen, ggf. zusätzliche Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)
  • Regelmäßiges und häufiges Händewaschen
  • Großzügiges Desinfizieren der Hände
  • Verwendung von Infektionsschutzhandschuhen (med. Einmalhandschuhe DIN EN 455-3) bei einem Außenkontakt
  • Reinigen aller Kontaktflächen in Dienstgebäuden und Einsatzfahrzeugen, ggf. Flächendesinfektion
  • Regelmäßiges Lüften: Querlüftung alle 20 Minuten in (Unterrichts-) Gebäuden für 3 – 5 min.
  • Temperatur-angepasstes Lüften in Fahrzeugen (Offene Seitenfenster). Keine Umluft!
  • Essen und Trinken nur in hygienisch unbedenklichem Umfeld, nach ausreichender Handhygiene!
  • Im Zweifelsfall immer einen Corona-Test (PCR oder schneller Antigen-Test) anstreben
  • Kontakt- und Teilnehmerdokumentation (z.B. über Anwesenheitslisten im Feuerwehrdienst) zur Vereinfachung der Kontaktverfolgung
  • Minimalisierung des Einsatzpersonals