Impfpriorisierung Feuerwehrdienst- leistende

31.03.2021
Richtig registrieren in BayIMCO

Aktive Kräfte der Feuerwehren, die im Rahmen des Einsatzes regelmäßig als Einsatzkräfte direkten Kontakt haben, etwa bei lebensrettenden Maßnahmen, und mithin ein hohes Risiko tragen, haben gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 CoronaImpfV Anspruch auf Schutzimpfung mit hoher Priorität (zweite Priorisierungsgruppe).

Im Nachgang zu unserer gestrigen versandten Email zu Corona Impfung - Priorisierung von Feuerwehr und THW, hat uns das StMI noch folgende Information bzgl. der Eintragung in das Impfportal Bayern zukommen lassen.

Eine Anmeldung kann über das Onlineportal www.impfzentren.bayern erfolgen:

  1. Die Einsatzkräfte der First-Responder-Einheiten können unter dem Oberbegriff „Ich arbeite in einer Pflege- oder medizinischen Einrichtung“ den Punkt „Rettungsdienst (hauptamtlich)“ oder „Rettungsdienst (ehrenamtlich)“ zur Eingruppierung in die erste Priorisierungsgruppe auswählen,                                                                                                                                                       
  2. die aktiven Kräfte der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes einschließlich der Aktiven des Technischen Hilfswerks, die als Einsatzkräfte regelmäßig direkten Kontakt haben, können unter dem Oberbegriff „Ich arbeite in Einrichtungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens“ den Punkt „Polizei und Einsatzkräfte im Außendienst, Soldaten im Ausland“ zur Eingruppierung in die zweite Priorisierungsgruppe auswählen und                                                                                                        
  3. die übrigen aktiven Kräfte der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes einschließlich des Technischen Hilfswerks können unter dem Oberbegriff „Ich arbeite in Einrichtungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens“ die Punkte „Berufsfeuerwehr“, „Freiwillige Feuerwehr“ oder „THW / Katastrophenschutz“ in Verbindung mit dem Punkt „in leitender bzw. besonders relevanter Position in einer der o.g. Tätigkeiten“ zur Eingruppierung in die dritte Priorisierungsgruppe auswählen.“

Die jeweiligen Bescheinigungen sind den Impfwilligen von den Organisationen bzw. Rechtsträgern der Kräfte auszustellen.