FFP 2 Maskenpflicht

14.01.2021
Auswirkungen auf die Feuerwehren

Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem uns immer mehr Anfragen erreichen, ob ab dem kommenden Montag auch im Feuerwehrdienst FFP2- Masken getragen werden müssen, geben wir nach Abstimmung in den Verbandsgremien und Rücksprache mit der Kommunalen Unfallversicherung folgende Empfehlung:

  • Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in allen dienstlichen Gebäuden und Fahrzeugen, v.a. wenn der Sicherheitsabstand nicht sicher eingehalten werden kann
  • Tragen einer FFP 2 oder FFP 3 Maske zum Eigenschutz bei Einsatzsituationen mit externem Personenkontakt (Rettungsarbeiten, Erste-Hilfe-Leistungen, etc.)

Wir verweisen hierzu auch auf die beigefügte Matrix der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und bitten um Kenntnisnahme und Weiterleitung in eigener Zuständigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Peetz, Rechtsanwalt

Landesgeschäftsführer LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.