Corona: Handlungsempfehlung

01.04.2022
für Feuerwehren

Werte Kameraden,

hier die lang erwartete Handlungsempfehlung des Landesfeuerwehrkommandos. Sie deckt sich 1:1 mit der bereits von uns erstellten Vorgangsweise.

Die angeordnete 3G Regel in der Atemschutzübungsanlage und in den Lehrgängen kann damit entfallen.

Das Tragen von einer Maske wird jedoch auch weiterhin empfohlen, mit Ausnahme man sitzt im Unterrichtsraum oder Aufenthaltsraum am Platz.

Auch die strikte Einhaltung der Abstandsregel wird empfohlen.

Damit läuft auch der Übungsablauf in der Atemschutzübungsanlage wie früher ab. Die Beschränkungen und die Sonderabläufe entfallen ab Montag.

Wer sich krank fühlt, sollte nicht teilnehmen. Die Leitung im Lehrgang und in der Atemschutzübungsanlage behält sich vor, Fiebermessungen mit einem Lasermessgerät bei Verdachtsmomenten durchzuführen. Sie können jederzeit vom Hausrecht gebrauch machen und den Zutritt verweigern. Wir bitten um Verständnis und appellieren hier an Eure Sorgfalt, nur gesunde Übende zu entsenden. Lieber Risikoausschluss als hinterher Probleme.

Mit freundlichen Grüßen

Alois Schraufstetter Kreisbrandrat


Betreff: Coronavirus: Handlungsempfehlung des Landesfeuerwehrverbandes an alle Feuerwehren in Bayern

An: Alle KFV/SFV, VA-Mitteilung, Fachbereichsleiter

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kameradinnen und Kameraden,

gerne möchte ich Sie über die aktuellen Handlungsempfehlungen des LFV Bayern bezüglich des Coronavirus informieren mit Bitte um Weiterleitung in eigener Zuständigkeit.

Handlungsempfehlungen des Landesfeuerwehrverbandes an alle Feuerwehren in Bayern:

Vor dem Hintergrund erwarteter allgemeiner Lockerungen und im Bewusstsein, dass sich die Feuerwehren in der Pandemie stets vorbildlich und diszipliniert verhalten haben und es bis jetzt zu keinen nennenswerten Beeinträchtigungen in der Einsatzbereitschaft kam,

  • halten wir eine Wiederaufnahme des Übungs- und Ausbildungsbetriebs unter Einhaltung der bekannten Hygieneregeln sowie der Beachtung der allgemein geltenden Regelungen für ausdrücklich wünschenswert.
  • Eine Beschränkung auf ausschließlich für den Erhalt der Einsatzbereitschaft vor Ort erforderliche Übungen und Ausbildungen, wie bisher empfohlen, halten wir nicht mehr für erforderlich.
  • Eine „freiwillige Selbstverpflichtung“ zu größerer Zurückhaltung wird aufgegeben.

Weiter empfehlen wir für den Feuerwehrdienst in Bayern aus verbandlicher Sicht ganz allgemein folgende Maßnahmen in jeweils örtlicher, freiwilliger Verantwortung und Umsetzung:

  • Impfen (egal ob 1.,2. oder 3. Impfung)! – s. dazu auch die Impfempfehlung des Bundesfeuerwehrarztes
  • Strikte Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln!
  • Generelles Tragen einer FFP2-Maske bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5m (egal ob im Freien, im Innern oder im Fahrzeug)

Also: Weiter mit Bedacht, aber hoffentlich bald ohne Terminabsagen!

Bleiben Sie g’sund!

Johann Eitzenberger, Vorsitzender

Hinweis: Mit Inkrafttreten der 16. BayInfSMV gilt weiterhin die Empfehlung für allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen wie die Wahrung des Mindestabstands, das Maskentragen in Innenräumen und für Hygienekonzepte für den Feuerwehrdienst und Veranstaltungen/Sitzungen der Feuerwehrvereine. Darüberhinausgehende Verpflichtungen speziell für den Feuerwehr- und Feuerwehrvereinsbereich sind nicht geplant.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marina I. Wieluch

Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

Carl-von-Linde-Straße 42

85716 Unterschleißheim

Telefon: 089 388372-23

Fax: 089 388372-18