Anordnung LRA Deggendorf

10.12.2020
aufgrund Überschreitung des Inzidenzwertes über 200

Das Landratsamt Deggendorf gibt gemäß § 25 Satz 2 der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10.BayIfSMV) bekannt, dass der nach § 28 a Abs. 3 Satz 12 des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) bestimmte Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) im Landkreis Deggendorf mit dem aktuellen Wert von 207,6 erstmalig am 10.12.2020 überschritten.

Nach § 25 Satz 1 Nr. 1 bis 4 gilt ab dem auf die erstmaligen Überschreitung folgenden Tag, also ab Freitag, den 11.12.2020 Folgendes:

Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund

  1. eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
  2. der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
  3. der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  4. der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
  5. der Begleitung Sterbender,
  6. von Handlungen zur Versorgung von Tieren,
  7. der Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020 oder
  8. von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Abweichend von § 12 Abs. 4 sind Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte untersagt.

An allen Schulen nach § 18 Abs. 1 Satz 1 findet ab der Jahrgangsstufe acht mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung kein Unterricht in Präsenzform statt.

Abweichend von § 20 Abs. 3 und 4 sind der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht in Präsenzform untersagt.

Eine Aufhebung der verschärften Regelungen kann erst erfolgen, wenn im Landkreis Deggendorf der Inzidenzwert von 200 seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist.