Ehrungen der Inspektion im Landkreis
Ehrungen 25, 40 und 50 Jahre
Durch die Umstellung des Feuerwehrgesetzes beginnt die Anrechnungszeit mit dem Eintritt, also dem 12. Lebensjahr. Bei den Altfällen allerdings erst mit dem 14. Lebensjahr. Entscheidend ist die damalige Gesetzesgrundlage!