Freiplätze des Kreisbrandrates
Für Freiplätze bitte per Mail beim KBR nachfragen.
Alternative Einlösung des Gutscheins
Informationsblatt – Alternative Einlösung des Gutscheins
Es ist dem Bayerischen Innenministerium ein wichtiges Anliegen, dass der Gutschein für einen einwöchigen Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim, der Ihnen für Ihr langjähriges Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr gewährt wurde, auch tatsächlich genutzt werden kann. Leider haben die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen dazu geführt, dass viele Gutscheine in den letzten beiden Jahren nicht eingelöst werden konnten. Der Wunsch, die Gutscheine einzulösen, ist daher aktuell sehr hoch – die Kapazitäten des Feuerwehrerholungsheims sind aber leider begrenzt.
Um hier Abhilfe zu schaffen, hat das Innenministerium die Möglichkeit eröffnet, dass der Gutschein ausnahmsweise und nur für einen begrenzten Zeitraum (vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2023) auch für einen Erholungsurlaub in einem Hotel/einer Pension Ihrer Wahl in Bayern genutzt werden kann.
Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
1. Sie fragen beim Bayerischen Feuerwehrerholungsheim für Ihren gewünschten Reisezeitraum an. Sollte für den Reisezeitraum kein Platz im Bayerischen Feuerwehrerholungsheim frei sein, erhalten Sie eine Bestätigungsmail des Bayerischen Feuerwehrerholungsheims, dass keine Buchung im gewünschten Reisezeitraum möglich ist.
2. Sie tätigen eine Buchung in einem Hotel Ihrer Wahl in Bayern mit Reisezeitraum zwischen 1.°Juli 2022 und 31.°Dezember 2023. Die Dauer des Aufenthalts bleibt Ihnen überlassen. Sie zahlen die Hotelrechnung selbst. Bitte beachten Sie, dass Ihr Freiplatzgutschein zum Zeitpunkt der Reise noch gültig sein muss. Die Freiplatzgutscheine sind grundsätzlich 2 Jahre ab der Übergabe gültig; das Übergabedatum ist auf dem Gutschein eingetragen.
3. Spätestens drei Monate nach dem Abreisetag reichen Sie bitte dieses Informationsblatt mit den von Ihnen ausgefüllten Kontakt- und Kontodaten, die Bestätigungsmail des Feuerwehrerholungsheims, die Hotelrechnung sowie Ihren Freiplatz-Gutschein im Original bei Ihrem zuständigen Landratsamt ein.
Hiermit beantrage ich,
………………………………………………………………………………………………………………
(Vor- und Nachname, Anschrift, Tel.Nr.)
die Auszahlung von 300,- Euro (maximal der Betrag der beigefügten Hotelrechnung) an mein Konto
……………………………………………………………………………………………………………… (Kontoinhaber, IBAN).
……………………………………………………………………………………………………………… (Datum, Unterschrift)
4. Das zuständige Landratsamt wird innerhalb von drei Monaten eine Auszahlung von 300,- Euro (maximal aber den Betrag der Hotelrechnung) an Sie veranlassen.
Der Freistaat Bayern und das Feuerwehrerholungsheim Bayrisch Gmain danken sehr herzlich für Ihren engagierten Beitrag zur Sicherheit der Mitbürgerinnen und Mitbürger und wünschen Ihnen einen schönen Urlaub!
Es ist dem Bayerischen Innenministerium ein wichtiges Anliegen, dass der Gutschein für einen einwöchigen Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim, der Ihnen für Ihr langjähriges Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr gewährt wurde, auch tatsächlich genutzt werden kann. Leider haben die Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen dazu geführt, dass viele Gutscheine in den letzten beiden Jahren nicht eingelöst werden konnten. Der Wunsch, die Gutscheine einzulösen, ist daher aktuell sehr hoch – die Kapazitäten des Feuerwehrerholungsheims sind aber leider begrenzt.
Um hier Abhilfe zu schaffen, hat das Innenministerium die Möglichkeit eröffnet, dass der Gutschein ausnahmsweise und nur für einen begrenzten Zeitraum (vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2023) auch für einen Erholungsurlaub in einem Hotel/einer Pension Ihrer Wahl in Bayern genutzt werden kann.
Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
1. Sie fragen beim Bayerischen Feuerwehrerholungsheim für Ihren gewünschten Reisezeitraum an. Sollte für den Reisezeitraum kein Platz im Bayerischen Feuerwehrerholungsheim frei sein, erhalten Sie eine Bestätigungsmail des Bayerischen Feuerwehrerholungsheims, dass keine Buchung im gewünschten Reisezeitraum möglich ist.
2. Sie tätigen eine Buchung in einem Hotel Ihrer Wahl in Bayern mit Reisezeitraum zwischen 1.°Juli 2022 und 31.°Dezember 2023. Die Dauer des Aufenthalts bleibt Ihnen überlassen. Sie zahlen die Hotelrechnung selbst. Bitte beachten Sie, dass Ihr Freiplatzgutschein zum Zeitpunkt der Reise noch gültig sein muss. Die Freiplatzgutscheine sind grundsätzlich 2 Jahre ab der Übergabe gültig; das Übergabedatum ist auf dem Gutschein eingetragen.
3. Spätestens drei Monate nach dem Abreisetag reichen Sie bitte dieses Informationsblatt mit den von Ihnen ausgefüllten Kontakt- und Kontodaten, die Bestätigungsmail des Feuerwehrerholungsheims, die Hotelrechnung sowie Ihren Freiplatz-Gutschein im Original bei Ihrem zuständigen Landratsamt ein.
Hiermit beantrage ich,
………………………………………………………………………………………………………………
(Vor- und Nachname, Anschrift, Tel.Nr.)
die Auszahlung von 300,- Euro (maximal der Betrag der beigefügten Hotelrechnung) an mein Konto
……………………………………………………………………………………………………………… (Kontoinhaber, IBAN).
……………………………………………………………………………………………………………… (Datum, Unterschrift)
4. Das zuständige Landratsamt wird innerhalb von drei Monaten eine Auszahlung von 300,- Euro (maximal aber den Betrag der Hotelrechnung) an Sie veranlassen.
Der Freistaat Bayern und das Feuerwehrerholungsheim Bayrisch Gmain danken sehr herzlich für Ihren engagierten Beitrag zur Sicherheit der Mitbürgerinnen und Mitbürger und wünschen Ihnen einen schönen Urlaub!