Kinderfeuerwehr

Banner Kinderfeuerwehr.png

 

Warum Kinderfeuerwehren?

Viele Feuerwehren, verteilt über alle Bezirke, unterhalten bereits seit mehreren Jahren Kindergruppen in ihren Feuerwehren. Woher kommt aber das Interesse, Kinder in die Feuerwehr aufzunehmen? 

In den meisten Fällen verspricht man sich dadurch eine frühe Bindung der Mitglieder an die Feuerwehr. Der demographische Wandel zeigt in vielen Regionen schon deutliche Auswirkungen. Die nachkommende Generation an Jugendlichen wird laut dem Statistischen Bundesamt bedeutend kleiner und der "Wettbewerb" zwischen den verschiedenen Jugendverbänden steigt. Viele Jugendverbände wie das Jugendrotkreuz oder das THW nehmen Kinder schon früher als die Jugendfeuerwehr (12 Jahre) auf und Befürchtungen, dass dadurch Kinder frühzeitig abgeworben werden und der Jugendfeuerwehr verloren gehen, sind sicher nicht ganz unbegründet. Zusätzlich bietet die Einrichtung einer Kinderfeuerwehrgruppe für viele Feuerwehren eine interessante Möglichkeit der Brandschutzerziehung und Öffentlichkeitsarbeit. Und nicht zuletzt kann die Betreuung einer Kindergruppe eine Tätigkeit sein, die allen Beteiligten viel Spaß macht - nicht zuletzt weil jüngere Kinder häufig sehr begeisterungsfähig für das Thema "Feuerwehr" sind.

 

Position des LFV Bayern und der JF Bayern

Der LFV Bayern und die Jugendfeuerwehr Bayern haben dieses Thema eingehend diskutiert und beschlossen, das Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehr nicht weiter zu senken. Jedoch besteht die Möglichkeit für den Feuerwehrverein (durch eine Satzungsänderung) bereits Kinder unter 12 Jahren aufzunehmen und für diese eine Kindergruppe anzubieten. 

Für diese Entscheidung gibt es diverse Gründe: Kinder brauchen eine andere Betreuung als Jugendliche und sie sind körperlich noch nicht in der Lage mit den regulären feuerwehrtechnischen Gerätschaften umzugehen. Außerdem sind die meisten Jugendwarte mit der Betreuung der Jugendgruppe mehr als ausgelastet und sollten keine zusätzlichen Aufgaben übernehmen müssen. Um die Kinder bei einer noch längeren "Wartezeit" auf den Übertritt in den aktiven Dienst nicht zu langweilen, sollten Kinderfeuerwehr und Jugendfeuerwehr inhaltlich und methodisch deutlich abgegrenzt werden. In der Kinderfeuerwehr sollte spielerisches Heranführen an das Thema Feuerwehr und das Erlernen allgemeiner Verhaltensregeln für Notfall im Vordergrund stehen - ähnlich wie in der Brandschutzerziehung.

Mit der Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetztes sind nun auch Kinder in Kindergruppen Bestandteil der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr. Die Kinderfeuerwehren sind eine Vorstufe zur Jugendfeuerwehr, es wird kein Feuerwehrdienst geleistet und die Kinder sind in der gesetzlichen Unfallversicherung mit abgesichert.

 

Hinweis zur Gesetzesänderung 

Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes und des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen wurde im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 11 vom 30.06.2017 veröffentlicht und damit bekanntgemacht. Das Gesetz ist seit dem 01.07.2017 in Kraft.

In Bezug auf Kinderfeuerwehren weisen wir auf folgende Abstimmung zwischen dem StMIBV und der KUVB hin:

Art. 7 Abs. 1 BayFwG lautet künftig wie folgt: "Bei den Freiwilligen Feuerwehren können für Minderjährige ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden."

Dies bedeutet, dass die Kinderfeuerwehren/Kindergruppen, die bislang dem Feuerwehrverein angegliedert sind, nicht automatisch in die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr übergehen.

Will die Freiwillige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung eine Kindergruppe einrichten oder aus dem Feuerwehrverein übernehmen, ist hierfür eine Absprache mit der Gemeinde und deren Zustimmung erforderlich. Erst mit der Zustimmung der Gemeinde wird die Kindergruppe Teil der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr mit der Folge, dass dann auch die Verantwortlichkeit auf den Kommandanten übergeht.

Zugleich gilt ab der Zustimmung der Gemeinde auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für die Angehörigen der Kinderfeuerwehren. Im Falle eines Unfalls ist die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) mittels einer (elektronischen) Unfallanzeige zu informieren. Es gelten die gleichen Regelungen und Abläufe wie im Bereich der Jugendlichen und Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren.

Ist die Kinderfeuerwehr dem Verein zugeordnet, besteht der Versicherungsschutz über die Gruppenunfallversicherung des LFV Bayern.

Quelle: https://www.lfv-bayern.de/informationen/kinderfeuerwehr/